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Bewerbung

Regio Chimica: Deutsch-französischer Chemie-Bachelor

  • Für eine Bewerbung zum Studiengang Regio Chimica über die Universität Freiburg:

 

Bitte beachten Sie:

Bewerbungsschluss ist der 15. Juli des jeweiligen Jahres.

Die Bewerbung kann ab 1. Juni über unserer Online-Bewerbungsportal erfolgen.

Nähere Informationen zur Online-Bewerbung werden hier demnächst noch eingestellt.


Die Auswahlgespräche finden zwischen Mitte und Ende Juli statt.


Der Studiengang beginnt am 1. September in Mulhouse (F).
Wir haben in Mulhouse Wohnheimzimmer für Regio Chimica-Studierende reserviert.

Wir unterstützen Sie bei allen Einschreibe- und Antragsformalitäten und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung!

Falls Sie vorab noch Fragen haben, können Sie sich auch gern an uns wenden: regiochimica@uni-freiburg.de

 

Erforderliche Unterlagen von Bewerberinnen und Bewerbern aus
Deutschland oder einem anderen Land der EU

  • Lebenslauf (mit Lichtbild)
  • Beglaubigtes Abiturzeugnis
  • Motivationsschreiben zu den Gründen Ihres Interesses an Regio Chimica, in deutscher und französischer Sprache (max. 2 Seiten je Sprachversion, keine 1:1-Übersetzung nötig)
  • Unterschriebene Erklärung zum Motivationsschreiben
  • Nachweis über Teilnahme am Studienorientierungsverfahren (an allen Hochschulen Baden-Württembergs erforderlich): Liste anerkannter Studienorientierungsverfahren (als PDF zum Download)


Erforderliche Sprachkenntnisse, gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens:

  • Für Bewerberinnen und Bewerber mit Herkunft aus der Europäischen Union: Es werden Sprachkenntnisse in Deutsch, Französisch und Englisch auf Niveau B1 vorausgesetzt. Nähere Informationen, wie diese Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, finden Sie hier: Sollten Sie dazu Fragen haben, bitte zögern Sie nicht, uns vorab unter regiochimica@uni-freiburg.de zu kontaktieren.

 

Sonderfall deutsche Nationalität, aber kein deutsches Abitur: Sie haben die deutsche Nationalität, aber Sie haben kein deutsches Abiturzeugnis, weil Sie ihr Abitur in einem anderen EU-Land gemacht haben. Dann müssen Sie, sobald Sie ihr ausländisches Zeugnis erhalten haben, dieses Zeugnis im Regierungspräsidium Stuttgart in der Zeugnisanerkennungsstelle anerkennen lassen.

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle

Die Anerkennung muss uns vor Ende der Bewerbungsfrist vorliegen, damit wir Ihre Bewerbung akzeptieren können. Bitte kontaktieren Sie uns, wir können Ihnen weitere Informationen zum Vorgehen geben.  

 


 

 Erforderliche Sprachkenntnisse, gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens:

  • Für Bewerberinnen und Bewerber mit Herkunft außerhalb der Europäischen Union: Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen Kenntnisse in Deutsch auf Niveau C1, in Französisch und Englisch auf Niveau B1 mit einem Zertifikat nachweisen. Eine Liste der Sprachzertifikate, die von uns anerkannt werden, finden Sie hier: